Aktuell21. Junil 2024
Teilnehmendenkolloquium der 1. Phase.

17. Juni 2024
Ausgabe der Unterlagen an die Teilnehmenden, Bearbeitungszeitraum 1. Phase bis 28. August 2024.

5. Juni 2024
Auswahl der Teilnehmenden

18. April 2024
Der Teilnahmewettbewerb wurde am 18. April 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die Bekanntmachung ist dort am 22. April 2024 erschienen. Interessentinnen und Interessenten konnten sich bis einschließlich Dienstag, den 21. Mai 2024 (18.00 Uhr MESZ) auf dieser Homepage für eine Teilnahme bewerben. Die notwendigen Unterlagen konnten unter Downloads herunterladen werden.
AusloberinFreie Hansestadt Bremen
Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen

vertreten durch

Kristina Vogt
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

in Kooperation mit

Dr. Andreas Bovenschulte
Senator für Kultur
Özlem Ünsal
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

sowie

Glocke Veranstaltungs-GmbH und
Projektbüro Innenstadt Bremen GmbH


VerfahrenDer Wettbewerb wird als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) § 69 ff bzw. als nichtoffener Planungswettbewerb in zwei Phasen mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) § 3 Abs. 3 und 4 durchgeführt. Er richtet sich an Architektinnen und Architekten und findet anonym statt. Der Wettbewerb wird in Abstimmung mit der Architektenkammer Bremen durchgeführt und ist dort unter der Nummer 04/2024 vom 26. Februar 2024 registriert.
JuryFachpreisrichter/innen:
Prof. Rebecca Chestnutt
Architektin, Berlin
Prof. em. Roger Diener
Architekt, Basel
Louisa Hutton
Architektin, Berlin
Martin Pampus
Architekt, Bremen
Prof. Dr. Iris Reuther
Architektin, Senatsbaudirektorin, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Freie Hansestadt Bremen
Prof. Kirsten Schemel
Architektin, Berlin
Prof. Dr. Georg Skalecki
Bauhistoriker, Denkmalpfleger, Landesamt für Denkmalpflege, Freie Hansestadt Bremen
Prof. Volker Staab
Architekt, Berlin
Sybille Waechter
Architektin, Darmstadt
Carl Zillich
Architekt, Projektbüro Innenstadt Bremen

Sachpreisrichter/innen:
Dr. Ralph Baumheier
Staatsrat, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Freie Hansestadt Bremen
Carmen Emigholz
Staatsrätin, Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen
Maike Frese
Staatsrätin, Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Freie Hansestadt Bremen
Wiebke Stuhrberg
Staatsrätin, Der Senator für Finanzen, Freie Hansestadt Bremen
Matthias Vollmer
Ministerialrat Bundesbauministerium Referat B|6
Jörg Ehntholt
Geschäftsführung, Glocke Veranstaltungs-GmbH, Bremen
Harald Emigholz
Mitglied im Bauherrenkollegium, St. Petri Domgemeinde, Bremen
Guido Gärtner
Geschäftsführender Intendant der Bremer Philharmoniker
Albert Schmitt
Managing Director Deutsche Kammerphilharmonie Bremen
Preise und AufwandsentschädigungDie Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 440.000 Euro (netto) zur Verfügung.
In der 1. Phase wird unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 150.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Zusätzlich wird unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 140.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Für Preise wird in der 2. Phase zusätzlich eine Preissumme von 150.000 Euro (netto) ausgeschüttet. Vorgesehen ist folgende Verteilung:

1. Preis: 60.000 Euro
2. Preis: 45.000 Euro
3. Preis: 30.000 Euro
4. Preis: 15.000 Euro
TeilnehmendeZur Teilnahme am Realisierungswettbewerb wählt die Ausloberin über ein offenes Verfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) 14 bis 16 Teilnehmende aus. Nach Abschluss der 1. Phase wird das Preisgericht 6 bis 8 Teilnehmende für die Bearbeitung der 2. Wettbewerbsphase auswählen.
TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs.1 RPW 2013 sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden (siehe vorheriger Absatz).
Weitere BeauftragungBei der Umsetzung des Projekts wird die Ausloberin, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV, eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger, in der Regel den/die ersten Preisträger/in mit weiteren Leistungen gemäß § 34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume) stufenweise mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) beauftragen, sofern der (Weiter-)Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht, so dass durch Art und Umfang der Beauftragung sichergestellt wird, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Eine darüberhinausgehende Beauftragung mit den weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 wird als Option für die Ausloberin vorgesehen.
Wenn die Vergabe der vollständigen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) an eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger des Wettbewerbs durch die Art der Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist, stellt die Auftraggeberin durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers mit Teilleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 oder entsprechenden Beratungsleistungen sicher, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird (Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle etc.).
Hierzu führt die Ausloberin Auftragsgespräche nach § 14 Abs.4 Nr.8 VgV mit den Preisträgerinnen /Preisträgern des Wettbewerbs. Die Auftragsvergabe wird nach den in der Bekanntmachung genannten Zuschlagskriterien erfolgen. Die Ergebnisse und Platzierungen aus dem Wettbewerb werden dabei ein Gewicht von 45% haben, die Lösungskompetenz 5%. Letztere beurteilt die Plausibilität des Konzepts zur Überwindung/Aufklärung der vom Preisgericht festgestellten etwaigen Widersprüche/Defizite im Wettbewerbsentwurf – ohne Überarbeitung des Entwurfs. Daneben werden die Honorarhöhe zu 15% und weitere auftragsbezogene Kriterien zu 35% maßgeblich sein.
Termine
Bearbeitungszeitraum 1. Phase 17. Juni - 28. August (Set A)
und 11. September 2024 (Set B)
Online Forum 1. Phase17. Juni - 11. Juli 2024 (verlängert)
Teilnehmendenkolloquium 1. Phase21. Juni 2024
Preisgerichtssitzung 1. Phase16. Oktober 2024

Bearbeitungszeitraum 2. Phase

23. Oktober - 19. Dezember 2024 (Set A)
und 13. Januar 2025 (Set B)
Teilnehmendenkolloquium 2. Phase25. Oktober 2024
Online Forum 2. Phase23. Oktober - 13. November 2024
Preisgerichtssitzung 2. Phase5. Februar 2025
Etwaige Terminänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend.